Clubsatzung
0. Ziele und Aufgaben des Raucher-Club.de
Der Raucher-Club.de sieht sich als Vereinigung von Rauchern und Nichtrauchern, die sich zum Ziel gesetzt haben, sich gemeinsam zu treffen und
dabei zu geniessen, wie sie selbst oder andere zusammen oder alleine Tabakprodukte konsumieren. Die Mitglieder freuen sich daher, unterstĂĽtzt
zu werden von Gaststätten, die ihnen die Möglichkeit geben, ihrem gemeinsamen Anliegen an möglichst vielen Orten nachgehen zu können.
1. Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft beim Raucher-Club.de ist kostenfrei.
Jeder Mensch kann Mitglied im Raucher-Club.de werden. Mitglied wird man dadurch, dass man sich auf der Internetseite Raucher-Club.de anmeldet.
2. Raucher-Club.de Clubausweis
Der Raucher-Club.de Clubausweis wird dem Mitglied zum Ausdruck zur VerfĂĽgung gestellt. Dieser Ausweis weist den Inhaber des Ausweises
als Mitglied im Raucher-Club.de aus. Jeder Ausweis hat ein aufgedrucktes GĂĽltigkeitsdatum und ist nur bis zu diesem Datum gĂĽltig. Die
Mitgliedschaft endet mit dem Ende der Gültigkeit des Ausweises nicht. Der Raucher-Club.de hat jedoch die Möglichkeit, von sich aus
Mitglieder aus dem Club auszuschliessen, die ihren Ausweis nicht verlängert haben. Wirte vom Clubgaststätten haben die Möglichkeit vorläufige
Mitgliedsausweise an Besucher der Clubgaststätte auszugeben. Diese Ausweise sind nur einen kurzen Zeitraum gültig.
3. Raucher-Club.de Clubgaststätten
Diese Gaststätten sind erkennbar an ausgeduckten Schildern im Eingangsbereich, die darauf hinweisen, wann Clubzeiten sind und in
folge dessen nur Mitglieder bestimmter Clubs (hier des Raucher-Club.de) Zutritt zu den Gasträumen haben. Der Zutritt zum Gastraum
wird vom Gastwirt kontrolliert. Gastwirte von Clubgaststätten haben das Recht und sind dazu angehalten, ungültige oder abgelaufene Raucher-Club.de
Clubausweise einzuziehen. Zur Herausgabe des ungültigen oder abgelaufenen Ausweises erklären sich die Mitglieder hiermit ausdrücklich bereit.
4. Nachweis der Mitlgiedschaft
Grundsätzlich steht es dem Wirt der Club-Gaststätte frei, ob er den Ausweis des Mitglieds beim Zutritt verlangt oder sich die Mitgliedschaft
im Raucher-Club.de ggf. auf anderem Wege nachweisen lässt. Im Raucher-Club.de können Mitglieder ihre Personalausweisnummer hinterlegen,
die so ebenfalls als Nachweis der Mitgliedschaft dienen kann. Hier benötigt der Wirt der Clubgaststätte jedoch einen Online-Anschluss
zur PrĂĽfung der Mitgliedschaft.
5. Ausschluss von Mitgliedern
Der Raucher-Club.de kann Mitglieder von der Mitgliedschaft ohne Nennung vom besonderen GrĂĽnden ausschliessen.
6. Ausschluss von Clubgaststätten
Der Raucher-Club.de kann Clubgaststätten ohne Nennung vom besonderen Gründen von der Teilnahme als Clubgaststätte des Raucher-Club.de ausschliessen.